1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für Die Fleckenbühler Hof Fleckenbühl gGmbH (nachfolgend Die Fleckenbühler genannt).
1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Die Fleckenbühler.
2. Leistungen, Preise, Zahlung
2.1. Die Fleckenbühler ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise laut Angebot verpflichtet.
2.3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2.4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per FAX oder E-MAIL erfolgen.
2.5. Die Fleckenbühler ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
2.6. Falls die Rechnungsanschrift, von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift, abweichen sollte ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger Die Fleckenbühler rechtzeitig bekanntzugeben.
3. Personenzahl
3.1. Alle Veränderungen der Personenzahlen sind Die Fleckenbühler schriftlich mitzuteilen.
3.2. Erhöhungen oder Reduzierungen der Personenzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält sich Die Fleckenbühler eine Anpassung der Fixkosten vor.
4. Rücktritt vom Vertrag
4.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch Die Fleckenbühler oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4.2. Tritt der Veranstalter nach Vertragsabschluss ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist Die Fleckenbühler berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:
- bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
- bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß letztem bekannten Angebot
- bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß letztem bekannten Angebot
- danach 75% der Gesamtsumme gemäß letztem bekannten Angebot
- speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
- auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
- Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von Die Fleckenbühler rückbestätigt.
4.3. Die Fleckenbühler kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
- das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von Die Fleckenbühler in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
5. Termine, Lieferung
Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Die Fleckenbühler. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
6. Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen
Sofern vom Veranstalter Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von Die Fleckenbühler nicht an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, übernimmt Die Fleckenbühler keine Haftung für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe.
6.1. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle usw. verbleiben im Eigentum des Ausleihers. Die Fleckenbühler ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren.
6.2. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die Die Fleckenbühler haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
7. Mängel und Gewährleistung
7.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden. Anderenfalls gilt die Leistung von Die Fleckenbühler als vom Kunden akzeptiert.
7.2. Bei berechtigten Mängeln steht Die Fleckenbühler das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen.
7.3. Die Fleckenbühler versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Die Fleckenbühler haftet nach Ablieferung beim Veranstalter nicht für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
7.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware.
8. Haftung durch Die Fleckenbühler
8.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Die Fleckenbühler infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Die Fleckenbühler, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die Die Fleckenbühler verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
8.2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an Die Fleckenbühler zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
8.3. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Die Fleckenbühler im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Die Fleckenbühler nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Die Fleckenbühler gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
8.4. Ebenso wenig haftet Die Fleckenbühler für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
8.5. Der Veranstalter ist verpflichtet, Die Fleckenbühler rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
9. Haftung des Kunden
9.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind den Die Fleckenbühler voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von Die Fleckenbühler wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird Die Fleckenbühler den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Die Fleckenbühler haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
9.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch Die Fleckenbühler gesondert berechnet.
10. Datenschutz
10.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von Die Fleckenbühler kann der Veranstalter widersprechen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
11.2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz Die Fleckenbühler.
11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Marburg, soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Marburg.
11.4. Es gilt deutsches Recht.
11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. Veranstaltungen auf dem Hof
12.1. Sollten der Kunde eine Veranstaltung auf dem Hof Fleckenbühl oder in einem der anderen Häuser der Die Fleckenbühler gebucht haben gilt ein striktes Rauch- und Alkoholverbot auf dem gesamten Gelände der Die Fleckenbühler.
Stand: März 2025